Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Kubiak, Frank> 06.01.2004 11:50
Hallo,
im Rahmen der Praxisgebühr stellt sich mir die Frage, wie ich in smarty einen Schein in der Quartalsabrechnung als Überweisungsschein kennzeichnen kann,damit die KV Bescheid weiß, dass keine Praxisgebühr erhoben wird. Dafür gibt es keine Symbolnummer.
M. E. wird der bei Einlesen der KV-Karte erzeugte Schein von smarty als Orginalschein angelegt, so dass für die KV immer die Praxisgebühr fällig wird, auch wenn der Patient eine Überweisung vorlegt.
Gruß F. Kubiak
(E-Mail:)
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Sabin> 06.01.2004 13:11
Wenn Sie eine Überweisung von einem Vertragarzt erhalten, dann müssen Sie im Therapiereiter die Ziffer 8031 eingeben.
Somit wird kenntlich gemacht, dass Sie auf Überweisung arbeiten.
8030 - Originalschein, Praxisgebühr wird erhoben
8031 - Überweisung
8032 - keine Praxisgebühr, da Befreiung nachgewiesen
8033 - keine Praxisgebühr, da Quittung über bereits gezahlte Gebühr vorlag
8040 - keine Erhebung aus sonstigen Gründen
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Kubiak, Frank> 06.01.2004 13:54
Liebe Frau Sabin,
nach telefonsicher Rücksprache mit der KVWL vom heutigen Tage darf auf keinen (!!) Fall die 8030 oder 8031 vom Behandler kodiert werden.
Von der KVWL sind nur die Symbolnummern 8032/8033/8035/8036/8036V und 8038 erlaubt.
In meinem speziellen Fall muss 8033 kodiert werden, um eine Abrechung auf Überweisungsschein zu kennzeichnen.
Inwieweit die Regelungen in anderen KV-Bezirken analog gelten ist fraglich.
Gruß
F. Kubiak
P. S. s. www.kvwl.de
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Sabin> 06.01.2004 14:23
Hallo Herr Kubiak,
die Informationen, die ich Ihnen gegeben haben, wurden uns von der KBV mitgeteilt.
Anscheinend werden diese Bestimmungen aber wieder einmal von KV zu KV unterschiedlich gehandhabt.
Ich werde Ihre KV kontaktieren und nachfragen, warum die KVWL spezielle Ziffern für die Praxisgebühr eingeführt hat.
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Helmut Dikomey> 06.01.2004 15:45
Hallo Frank, Hallo Smarty-Team!
Ich habe dieselbe Frage wie Frank Kubiak und mich ebenfalls bei der KVWL erkundigt. Nach gestriger Kenntnis dort sind beide Auskünfte falsch: sowohl sind die Ziffern 8030/8031 nicht von der KVWL freigegeben als auch die Ziffer 8033 nicht (!) von PPs zu benutzen, obwohl der Wortlaut es ja meinen läßt ("... bei Erstinanspruchnahme eines PP ...").
Scheinbar weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut. Ich wäre ebenfalls dankbar für baldmöglichste Rückmeldung.
(E-Mail:dikomey@cityweb.de)
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Helmut Dikomey> 06.01.2004 15:48
Ergänzung: bei genauem Nachlesen könnte die 8033 so gemeint sein, daß der Arzt, den der Patient nach (!) dem PP aufsucht, die 8033 codiert, weil er eine Quittung vorgelegt bekommt, die bei Erstinanspruchnahme eines PP ausgestellt wurde. Was letzterer aber codieren soll?
(E-Mail:dikomey@cityweb.de)
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Kubiak, Frank> 06.01.2004 17:20
Hallo Helmut,
es gibt eine neue Version der Symbolnummern im Internet bei der KVWL, bei der unser spezieller Fall unter 8033 ergänzt wurde.
Gruß Frank
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Sabin> 06.01.2004 17:55
Hallo,
nach Rücksprache mit der KVWL können die Ziffern 8030, 8031 von der KV Nordrhein abgerechnet werden!
Es ist in Ihrem KV Bezirk so, dass für Sie die Ziffer 8033 ausschlaggebend ist und eingetragen werden muß.
Die anderen Ziffern, die von Herrn Kubiak aufgelistet wurden, 8035 etc. sind KV-spezifisch und können unter Stammdaten - EBM - F2 von Ihnen eingegeben werden.
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Thomas Hortlik> 06.01.2004 21:10
Guckst Du auch hier: http://www.kvwl.de/arzt/abrech/abrech/s ... l-5-0b.htm
(für den Bereich WEstf.-Lippe).
Gruß
Thomas
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Helmut Dikomey> 07.01.2004 12:03
Das Service-Center der KVWL behauptet, die 8033 sei nicht (!) von PPs zu nutzen, sondern (s.o. meine Vormail) von dem Azt zu codieren, der eine von uns ausgestellte Quittung vorgelegt bekommt. Ich trage erstmal garnichts ein und warte, was in Zukunft als sicher bestätigt gilt.
(E-Mail:dikomey@cityweb.de)
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Re: Überweisungsscheine/Praxisgebühr <Thomas Hortli> 13.01.2004 09:14
Hallo Helmut,
das hat sich (zumindest für Westf.-Lippe) geklärt:
Wir sollen umd müssen die 8033 eintragen.
Gruß
Thomas
Überweisungsscheine/Praxisgebühr
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