Dokumentationspflicht der psychotherapeutischen Behandlung

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Michael Wagner
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Dokumentationspflicht der psychotherapeutischen Behandlung

Beitrag von Michael Wagner » 20.12.2007, 22:19:54

In einem umfangreichen Artikel in dem soeben erschienenen Psychotherapeutenjournal 4/2007 vom 19.12.2007 (S. 368 - 372) geht es um das "Spannungsverhältnis zwischen Dokumentationspflicht des Psychotherapeuten und Akteneinsicht des Patienten": hier kann man (unter 3. Art und Weise der Dokumentation, S. 369) lesen, dass neben einer für alle verpflichtenden "objektivierten Verlaufsdokumentation" mittels Formularbögen [..die von entsprechenden Fachverlagen bezogen werden können] eine gesonderte subjektive Verlaufsdokumentation aus der Feder des Therapeuten erfolgen sollte. Zu dieser "objektivierten Verlaufsdokumentation" wüsste ich nun gern, ob in der Programmentwicklung an einer solchen Maske bzw. Oberfläche gearbeitet wird, die eine routinemässige Erfassung dieser für eine "ökonomische Verlaufsdokumentation" relevanten Eckpunkte erlaubt s. dazu den zitierten Artikel). Auf jeden Fall ist mit der nun erneut geforderten Dokumentation eine echte Herausforderung verbunden, wie in den 10 Minuten zwischen den Einzelsitzungen "eine duale Dokumentation in Form einer objektivierten Verlaufsdokumentation und davon getrennter subjektiver persönlicher Aufzeichnungen des Therapeuten" realisiert werden könnte. Vielleicht kann in diesem Forum ja auch ein Austausch über bereits praktizierte und bewährte Methoden erfolgen. MfG., M.Wagner

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