Hier eine neue Frage bzgl. der Privatliquidation. Die Abrechnung der Privatversicherten über die Schnittstelle mit meiner neuen Verrechnungsstelle hat auf Anhieb gut geklappt. Nun der nächste Schwierigkeitsgrad: Abrechnung eines BG-Patienten, aber nicht nach UV-GOÄ, sondern die gewerbliche BG "gönnt mir" die günstigeren Gebührenziffern P25 ff. nach dem Modellverfahren zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. Allerdings kann Smarty mit der Gebührenziffer P28 bzw. P32 nichts anfangen bzw. ordnet keinen "Stundensatz" zu. Smarty kennt anscheinend nur das allgemeine oder besondere Heilverfahren. Ich möchte den Fall aber online über die Verrechnungsstelle abwickeln. Wie muß ich vorgehen?
Mit kollegialen Grüßen Sabine Altendorf
Abrechnung d. BG-Fälle nach dem Modellverfahren statt UV-GOÄ
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